Wissen

Ratgeber

Ehrliche Antworten auf die Fragen, die im Moment der Trauer zählen. Und die Gewissheit, dass wir für Sie da sind.

Ablauf

Was tun bei einem Tod?

Sie sind überfordert. Das ist normal. Hier ist, was wir für Sie übernehmen — und was Sie selbst tun müssen.

1. Arzt rufen

Ein Arzt muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Sobald das geschehen ist, übernehmen wir alles Weitere.

2. Rufen Sie uns an

Wir holen den Verstorbenen ab und kümmern uns um die hygienische Versorgung, die Überführung und alle behördlichen Schritte.

3. Wir gehen zum Standesamt

Wir besorgen die Sterbeurkunde für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern — wir erledigen alle Behördengänge.

4. Wir beraten Sie in Ruhe

Bestattungsform, Termin, Friedhof, Trauerfeier — wir erklären Ihnen alle Optionen, ohne Druck. Sie entscheiden, wir machen es möglich.

Kosten

Was kostet eine Bestattung?

Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Wir erstellen Ihnen eine transparente, schriftliche Kostenaufstellung — ohne versteckte Aufschläge.

Erdbestattung (einfach) ab 3.500 €

Sarg einfach, Überführung, Grabstätte 10 Jahre, Friedhofskosten Berlin.

Feuerbestattung (einfach) ab 2.800 €

Einfache Urne, Krematorium, Urnenbeisetzung oder Heimaufbewahrung.

Baumbestattung ab 2.200 €

Urnenbestattung am Baum, Naturbestattungswald, Baumpflegebeitrag.

Anonyme Bestattung ab 1.200 €

Günstigste Variante, keine Folgekosten, soziale Bestattungspflicht abgedeckt.

Hinweis: Die Sozialhilfeträger (Sozialamt, Jobcenter) übernehmen bei Bedürftigkeit die Kosten für eine Bestattung. Wir beraten Sie gerne dazu.

Rechtliches

Rechte & Pflichten der Angehörigen

Sie haben Rechte — und wir sorgen dafür, dass Sie sie kennen. Wir beraten Sie unabhängig und transparent.

Wer darf entscheiden?

Wenn der Verstorbene keine Vorsorge getroffen hat, entscheiden die Angehörigen gemeinsam. Bei Uneinigkeit hat die engste Familie (Ehepartner, Kinder) das stärkere Mitspracherecht. Wir beraten alle Beteiligten neutral.

Wer muss zahlen?

Grundsätzlich haften die Erben für die Bestattungskosten. Bei Sozialhilfeempfängern übernimmt der Sozialhilfeträger. Wir erstellen Ihnen eine kostenlose Erstberatung, damit Sie planen können.

Freie Bestatterwahl

Sie haben das Recht, Ihren Bestatter frei zu wählen — auch wenn das Krankenhaus oder Pflegeheim einen anderen vorschlägt. Es gibt keine Bindung. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

Widerrufsrecht

Eine Beauftragung beim Bestatter kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, wenn keine Dienstleistungen erbracht wurden. Sie haben also Zeit, sich in Ruhe zu entscheiden.